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   VG Ansbach, 07.09.2021 - AN 18 V 21.01362   

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VG Ansbach, 07.09.2021 - AN 18 V 21.01362 (https://dejure.org/2021,39635)
VG Ansbach, Entscheidung vom 07.09.2021 - AN 18 V 21.01362 (https://dejure.org/2021,39635)
VG Ansbach, Entscheidung vom 07. September 2021 - AN 18 V 21.01362 (https://dejure.org/2021,39635)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwZVG Art. 33; PAuswG § 1 Abs. 1 S. 1; PAuswG § 9 Abs. 1
    Beantragung eines Ausweises - gerichtliche Anordnung von Ersatzzwangshaft

  • rewis.io

    Anordnung von Ersatzzwangshaft zur Durchsetzung der behördlich nageordneten Beantragung eines Ausweisdokuments

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2021, 28234
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Bayern, 29.08.2017 - 12 C 17.1544

    Ersatzzwangshaft zur Durchsetzung eines Zweckentfremdungsverbots für Wohnraum

    Auszug aus VG Ansbach, 07.09.2021 - AN 18 V 21.01362
    Keine Vollstreckungsvoraussetzung ist hingegen die Rechtmäßigkeit des Grundverwaltungsakts, solange keine Nichtigkeit gegeben ist (BayVGH, B.v. 29.8.2017 - 12 C 17.1544 - juris Rn. 4).

    So darf insbesondere zur Abgabe von Erklärungen unmittelbarer Zwang von vorneherein weder angewendet noch angedroht werden (BayVGH, B.v. 29.8.2017 - 12 C 17.1544 - juris Rn. 13; Giehl/Adolph/Käß, VerwVerfR Bay., 46. AL November 2019, Art. 33 VwZVG Rn. 9).

    Liegt eine solche nicht vor, scheidet eine Ersatzvornahme von vorneherein aus (BayVGH, B.v. 29.8.2017 - 12 C 17.1544 - juris Rn. 14; Giehl/Adolph/Käß, VerwVerfR Bay., 46. AL November 2019, Art. 33 VwZVG Rn. 11).

    Ungeachtet dessen besteht auch bei uneinsichtigen Vollstreckungsschuldnern regelmäßig die Aussicht, dass sie sich zumindest von der Anordnung unmittelbar bevorstehender Ersatzzwangshaft beeindrucken lassen und ihrer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung doch noch nachkommen (ebenso OVG NRW, B.v. 16.11.2012 - 2 E 1031/12 - juris Rn. 17, 19; BayVGH, B.v. 29.8.2017 - 12 C 17.1544 - juris Rn. 17).

    Bei der erforderlichen Abwägung aller Umstände des konkreten Einzelfalls ist die Bedeutung des mit der Ordnungsverfügung erstrebten Erfolgs dem besonderen Gewicht gegenüberzustellen, das der beantragten Freiheitsentziehung zukommt; darüber hinaus sind die persönlichen Verhältnisse des Pflichtigen wie Krankheit oder Haftunfähigkeit zu beachten (OVG NRW, B.v. 16.11.2012 - 2 E 1031/12 - juris Rn. 21; BayVGH, B.v. 29.8.2017 - 12 C 17.1544 - juris Rn. 19).

    Dasselbe gilt, wenn der Pflichtige zwar der von ihm geforderten Handlung nicht nachkommt, unter dem Druck der (drohenden) Ersatzzwangshaft - aus welcher Geldquelle auch immer - die Zwangsforderung begleicht; auch dies hindert den Beginn oder die Fortsetzung der Ersatzzwangshaft (BayVGH, B.v. 29.8.2017 - 12 C 17.1544 - juris Rn. 23; Giehl/Adolph/Käß, VerwVerfR Bay., 46. AL November 2019, Art. 33 Rn. 17).

    Umgekehrt kann auch das Zwangsgeld nicht mehr beigetrieben werden, wenn die Ersatzzwangshaft bereits vollstreckt ist; die Zwangsgeldforderung ist dadurch erloschen (BayVGH, B.v. 29.8.2017 - 12 C 17.1544 - juris Rn. 27; Giehl/Adolph/Käß, VerwVerfR Bay., 46. AL November 2019, Art. 33 Rn. 32).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2012 - 2 E 1031/12

    Rechtmäßigkeit einer Ersatzzwangshaft als Beugemittel gegenüber einem

    Auszug aus VG Ansbach, 07.09.2021 - AN 18 V 21.01362
    Ungeachtet dessen besteht auch bei uneinsichtigen Vollstreckungsschuldnern regelmäßig die Aussicht, dass sie sich zumindest von der Anordnung unmittelbar bevorstehender Ersatzzwangshaft beeindrucken lassen und ihrer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung doch noch nachkommen (ebenso OVG NRW, B.v. 16.11.2012 - 2 E 1031/12 - juris Rn. 17, 19; BayVGH, B.v. 29.8.2017 - 12 C 17.1544 - juris Rn. 17).

    Bei der erforderlichen Abwägung aller Umstände des konkreten Einzelfalls ist die Bedeutung des mit der Ordnungsverfügung erstrebten Erfolgs dem besonderen Gewicht gegenüberzustellen, das der beantragten Freiheitsentziehung zukommt; darüber hinaus sind die persönlichen Verhältnisse des Pflichtigen wie Krankheit oder Haftunfähigkeit zu beachten (OVG NRW, B.v. 16.11.2012 - 2 E 1031/12 - juris Rn. 21; BayVGH, B.v. 29.8.2017 - 12 C 17.1544 - juris Rn. 19).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.2016 - 6 S 29/16

    Pflicht zur Dokumentation der Fortführung eines untersagten Gewerbes bei

    Auszug aus VG Ansbach, 07.09.2021 - AN 18 V 21.01362
    Sie ist demnach nicht erforderlich, wenn der beabsichtigte Erfolg gleichermaßen auf andere, den Bürger weniger belastende Weise erreicht werden (vgl. VGH BW, B.v. 28.4.2016 - 6 S 29/16 - NVwZ-RR 2016, 902 Rn. 8).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.10.2016 - 3 O 172/16

    Anordnung von Ersatzzwangshaft aufgrund Uneinbringlichkeit eines Zwangsgeldes zur

    Auszug aus VG Ansbach, 07.09.2021 - AN 18 V 21.01362
    Sinn und Zweck der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Anordnung der Ersatzzwangshaft ist es nicht, die Ersatzzwangshaft mit allen möglichen behördlichen Mitteln zu vermeiden, sondern eine bestandskräftige bzw. sofort vollziehbare, nicht nichtige, auf eine Handlung, Duldung oder ein Unterlassen gerichtete Verfügung durchzusetzen, deren Befolgung nicht unmöglich ist (OVG LSA, B.v. 11.10.2016 - 3 O 172/16 - LKV 2017, 85/86).
  • VG Ansbach, 15.10.2014 - AN 2 V 14.01377

    Anordnung von Ersatzzwangshaft gegen Erziehungsberechtigte zur Durchsetzung der

    Auszug aus VG Ansbach, 07.09.2021 - AN 18 V 21.01362
    Mit der Anordnung der Ersatzzwangshaft für die Dauer von zwei Tagen war - der gerichtlichen Praxis entsprechend - aus Klarstellungsgründen zugleich der Erlass eines entsprechenden Haftbefehls auszusprechen (vgl. etwa VG Ansbach, B.v. 15.10.2014 - AN 2 V 14.01377 - juris Rn. 28).
  • VG München, 17.06.2013 - M 16 X 13.987

    Einstellung eines untersagten Gewerbes; Gewerbeabmeldung; Ersatzzwangshaft;

    Auszug aus VG Ansbach, 07.09.2021 - AN 18 V 21.01362
    Insbesondere ist auch nicht dessen Nr. 5301 einschlägig, weil es sich nicht um ein Verfahren nach §§ 169, 170 oder 172 VwGO handelt (VG München, B.v. 17.6.2013 - M 16 X 13.987 - juris Rn. 17; VG Regensburg, B.v. 7.1.2020 - RN 5 E 19.1956 - juris Rn. 19).
  • VG Regensburg, 07.01.2020 - RN 5 E 19.1956

    Vollstreckung einer Gewerbeuntersagung im Insolvenzverfahren

    Auszug aus VG Ansbach, 07.09.2021 - AN 18 V 21.01362
    Insbesondere ist auch nicht dessen Nr. 5301 einschlägig, weil es sich nicht um ein Verfahren nach §§ 169, 170 oder 172 VwGO handelt (VG München, B.v. 17.6.2013 - M 16 X 13.987 - juris Rn. 17; VG Regensburg, B.v. 7.1.2020 - RN 5 E 19.1956 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 06.12.1956 - I C 10.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Ansbach, 07.09.2021 - AN 18 V 21.01362
    Dies ist grundsätzlich erst dann der Fall, wenn alle übrigen zur Verfügung stehenden Zwangsmittel erschöpft sind (BVerwG, U.v. 6.12.1956 - I C 10.56 - BVerwGE 4, 196/198).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2004 - 18 E 1162/03

    D (A), Zwangshaft, Passpflicht, Passbeschaffung, Mitwirkungspflichten,

    Auszug aus VG Ansbach, 07.09.2021 - AN 18 V 21.01362
    Über die Haftanordnung ist nach freiem richterlichen Ermessen in Ansehung aller Umstände des konkreten Falls und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu entscheiden (OVG NRW, B.v. 31.3.2004 - 18 E 1162/03 - NVwZ-RR 2004, 786).
  • VG Meiningen, 21.10.1999 - 2 V 798/99

    Abfallbeseitigungsrecht; Abfallbeseitigungsrecht; Vollstreckung von

    Auszug aus VG Ansbach, 07.09.2021 - AN 18 V 21.01362
    Die nach Art. 33 Abs. 1 VwZVG erforderliche Anhörung des Pflichtigen kann dabei - wie vorliegend geschehen - in der Weise erfolgen, dass diesem der behördliche Haftantrag unter Setzung einer Frist zur Stellungnahme zugestellt wird (vgl. VG Meiningen, B.v. 21.10.1999 - 2 V 798/99 - NVwZ-RR 2000, 476; Sadler/Tillmanns, VwVG, 10. Aufl. 2020, § 16 Rn. 14).
  • VGH Bayern, 12.02.1996 - 8 C 96.216
  • VG Cottbus, 09.03.2018 - 3 M 2/17

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Zwangsgeldes; Vollstreckung der

  • VGH Bayern, 20.08.1997 - 8 C 96.4230
  • VG Frankfurt/Main, 09.06.1993 - 9 M 1171/93
  • VG Dessau, 01.03.1995 - 2 D 1/94
  • VG Ansbach, 13.12.2023 - AN 2 V 23.2521

    Pflichten der Erziehungsberechtigten, Schulpflicht, Anordnung von

    Insbesondere ist auch nicht dessen Nr. 5301 einschlägig, weil es sich vorliegend nicht um ein Verfahren nach den § 169, § 170 oder § 172 VwGO handelt (so auch VG Ansbach, B.v. 7.9.2021 - AN 18 V 21.01362 - BeckRS 2021, 28234 Rn. 53; VG Regensburg, B.v. 7.1.2020 - RN 5 E 19.1956 - BeckRS 2020, 114 Rn. 17; VG München, B.v. 14.7.2017 - M 9 X 17.2044 - BeckRS 2017, 123010 Rn. 22; B.v. 17.6.2013 - M 16 X 13.987 - juris Rn. 17).
  • VG Augsburg, 24.07.2023 - Au 6 V 23.775

    Anordnung von Ersatzzwangshaft zur Durchsetzung einer Meldeverpflichtung

    Ein Zwangsgeld ist uneinbringlich im Sinne des Art. 33 Abs. 1 VwZVG, wenn es zwar ordnungsgemäß festgesetzt ist, ein Beitreibungsversuch aber nicht zum Erfolg geführt hat oder die Zahlungsunfähigkeit des Pflichtigen offenkundig ist (VG Ansbach, B.v. - AN 18 V 21.01362 - juris Rn. 33).
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